Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Erstellung einer individuellen Software nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages und suche im Auftrag des Auftraggebers das entsprechend qualifizierte Personal. Dazu werden mit Kandidaten u.a. Interviews sowie ggf. Eignungstests durchgeführt. Die so vorselektierten Kandidaten warden mit einem ausführlichen Bewerberprofil dem Auftraggeber zur Prüfung vorgeschlagen. Eine persönliche Begegnung mit dem Kandidaten der engeren Wahl soll daraufhin dem Auftraggeber eine gesicherte Auswahlentscheidung ermöglichen. Zusatzauskünfte über den persönlichen Eindruck, Referenzen usw. werden bei Bedarf genannt.

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Softwareerstellung vorbehaltlos ausführen.

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung als Telefax oder als E-Mail gewahrt. Der vorliegende Vertrag ist durch den Auftraggeber zu unterzeichnen.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Nutzungsrecht

Der Auftraggeber darf die von uns erstellte Software in jeder Form weiterentwickeln und beliebig verwerten. Dies schließt auch das Recht zur Veräußerung an Dritte ein. Deshalb übertragen wir dem Auftraggeber für alle zurzeit bekannten Nutzungsarten ein ausschließ- liches, übertragbares, unwiderrufliches und unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Rechte nach §§ 13 und 25 UrhG sind ausgeschlossen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise.

Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme inner- halb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs

Staff-eye GmbH, 2020